Die Kommunalwahlen in Baden-Württemberg haben einige Besonderheiten. Diese sind teilweise nicht leicht zu verstehen. Da wir bei den Wahlen 2019 selbst Fehler gemacht haben, versuchen wir hier, die wichtigsten Punkte zu erklären.
Der Markdorfer Gemeinderat hat nach kommunaler Gesetzgebung 22 Mitglieder. Damit hat jeder Wähler 22 Stimmen.
Die Mitglieder im Gemeinderat werden in Markdorf nach der sogenannten unechten Teilortswahl gewählt. Das bedeutet, dass in der Kernstadt 17 Kandidaten, in Riedheim (mit Leimbach, Hepbach und Stadel) 3 Kandidaten und in Ittendort (mit Reute) 2 Kandidaten in den Gemeinderat gewählt werden.
Die Markdorfer Bürger stellen Listen mit Kandidaten für den Gemeinderat auf. Dies sind zur Zeit (Reihenfolge nach Sitzanteil im Gemeinderat) Umweltgruppe, CDU, Freie Wähler, SPD und FDP. Im ersten Schritt wird in einer Verhältniswahl bestimmt, wieviele Kandidaten der jeweiligen Liste in den Gemeinderat gewählt sind.
Wir Wähler haben nun verschiedene Möglichkeiten zu wählen:

Erste Möglichkeit: Jeder Wähler kann eine dieser Listen aus dem Listenblock heraustrennen und abgeben. Er wählt damit alle Kandidaten dieser Liste. Jeder Kandidat bekommt 1 Stimme. Damit bekommt die Liste so viele Stimmen, wie sie Kandidaten auf der Liste hat. Dies hat in unserem Fall dazu geführt, dass wir von denen, die FDP gewählt haben, anstatt 22 Stimmen nur 12 Stimmen bekommen haben. Wir hatten leider nur elf Kandidaten in der Kernstadt und einen Kandidaten in Riedheim auf unserer Liste.
Zweite Möglichkeit: Jeder Wähler kann seine 22 Stimmen „kumulieren“, das heißt bis zu 3 Stimmen für einen Kandidaten vergeben (siehe Beispiel links). In der Kernstadt kann er alle 22 Stimmen, in Riedheim bis zu 12 Stimmen (4 Kandidaten je 3 Stimmen), und in Ittendorf bis zu 9 Stimmen (3 Kandidaten je 3 Stimmen) vergeben. Er muss in jedem Fall aber darauf achten, dass die Gesamtzahl seiner abgegeben Stimmen nicht größer als 22 ist!
Dritte Möglichkeit: „Panaschieren“: Jeder Wähler kann seine 22 Stimmen auf verschiedene Listen verteilen, je Kandidat seiner Wahl aber wieder 1 bis 3 Stimmen geben. Auch hier gilt: nicht mehr als 22 Stimmen insgesamt!
Und nun die Auswertung:
Im ersten Schritt (Verhältniswahl!) wird festgestellt, wieviel Stimmen die jeweilige Liste insgesamt erhalten hat. Hier werden natürlich auch die Stimmen der Kandidaten, die auf andere Listen „panaschiert“ wurden, mitgezählt. Aus dieser Gesamtzahl wird die Zahl der gewählten Gemeinderatsmitglieder für die jeweilige Liste bestimmt. Also im Falle Markdorf 2019 Liste UG 8 Gemeinderäte; Liste CDU 7 Gemeinderäte; Liste FW 6 Gemeinderäte; Liste SPD 3 Gemeinderäte; Liste FDP 1 Gemeinderat.
Zweiter Schritt: Wer kommt nun in den Gemeinderat? Nach der Anzahl der Stimmen, die die einzelnen Listen auf sich vereinen konnten, wird nun eine neue Reihenfolge auf der entsprechenden Liste gebildet: Der Kandidat mit den meisten Stimmen der Liste auf Platz 1 dieser Liste; der Kandidat mit den zweitmeisten Stimmen auf Platz 2 (und so weiter). Diese neue Liste kann sich also von der ursprünglichen Kandidatenliste unterscheiden. Entsprechend der in der Verhältniswahl zugeteilten Listenplätze werden nun endlich von oben nach unten die Sitze verteilt.
Die unecht Teilortswahl hat dazu geführt, dass der Gemeinderat in dieser Wahlperiode 24 Mitglieder hat. Die Listen Riedheim und Ittendorf hatten zu wenig Stimmen erreicht, um 3 bzw. 2 Kandidaten direkt in den Gemeinderat entsenden zu können. Die zusätzlichen 2 Plätze im Gemeinderat sind also der Unechten Teilortswahl geschuldet.