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Transparenz: Endlich bekommen wir Bürger eine Information, die schon 2013 beschlossen wurde.

In einem Artikel der Südkurier vom Freitag, dem 22. Februar 2019, Seite 19 heißt es: „Für Rathaus gelten Bedingungen“. Dort steht zu lesen: „…Dabei sind Stadt und Gemeinderat aber gebunden: Denn an die Zielsetzungen aus dem Förderantrag muss man sich halten. Diese Zielsetzungen lauten: Strukturelle Verbesserung der Situation der Verwaltungsräume und Beseitigung der funktionalen und baulichen Mängel unter Beachtung energetischer Optimierung. Schaffung zusätzlicher Parkmöglichkeiten zur Aufwertung des Zentrums und Abriss der unattraktiven bestehenden Bebauung unterhalb des Rathauses…“

Kurz vor diesem Absatz steht der Satz: „Bisher hat die Stadt daraus 4,6 Millionen Euro erhalten“.

Merken Sie was?
1. Im Jahr 2013 war vom Bischofschloss noch gar nicht die Rede, schon gar nicht im Förderbescheid! Grundlage war das „Sanierungsgebiet Markdorfer Innenstadt“.
2. Die Rede ist vom (alten?) Rathaus, von der Tiefgarage unter dem Marktplatz, von den Gebäuden unterhalb des Rathauses, inzwischen von der Stadt für eine (nicht benötigte) Baustraße gekauft. 
3. Wie viele Euros sind bisher im Sinne der Förderbedingungen ausgegeben worden?
4. Werden die beanspruchten Fördermittel einer behördlichen Preisprüfung standhalten?


Wir hoffen es für euch, liebe Stadt und Gemeinderat!

Veröffentlicht in Blog