In einem Artikel der Südkurier vom Freitag, dem 22. Februar 2019, Seite 19 heißt es: „Für Rathaus gelten Bedingungen“. Dort steht zu lesen: „…Dabei sind Stadt und Gemeinderat aber gebunden: Denn an die Zielsetzungen aus dem Förderantrag muss man sich halten. Diese Zielsetzungen lauten: Strukturelle Verbesserung der Situation der Verwaltungsräume und Beseitigung der funktionalen und baulichen Mängel unter Beachtung energetischer Optimierung. Schaffung zusätzlicher Parkmöglichkeiten zur Aufwertung des Zentrums und Abriss…
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